Kaderkriterien
Kriterien für die Erlangung eines Kaderabzeichens
Die Verbandsjugendleitung hat in Absprache mit den Landes- und Bezirkstrainern neue Kaderkriterien beschlossen. Diese sollen allen Judokas, Heimtrainern und Eltern transparent machen, wann und wofür jemand ein Kaderabzeichen bekommt. Zusätzlich wurde ein Vordruck "Antrag auf ein Kaderabzeichen" erstellt. Diesen Vordruck kann man im Internet abrufen und an den betreffenden Bezirks- oder Landestrainer schicken. Damit sollen alle Judokas die gleiche Chance erhalten, ein Kaderabzeichen zu erlangen.
U 15 (5 Bezirkskader, E-Kader)
- sportliche Erfolge (mindestens 2) auf Bezirksebene (Platz 1-3)
- und sportlicher Erfolg auf Landesebene (Platz 1-5) oder Nominierung für die Bezirksauswahl (NRW-Pokal U15)
- mindestens 75 Punkte beim Vielseitigkeitswettbewerb (zur Talentsichtung)
Videos zur Talentsichtung
- 5 x pro Woche Sport (Vereinstraining, Stützpunkttraining, Schulsport und Laufen)
- regelmäßige Teilnahme an mindestens einem Stützpunkttraining (Talentzentrum oder Landesleistungsstützpunkt)
- regelmäßige Teilnahme am Vereinstraining
- Teilnahme an Bezirks- und Landesrandoris
- Teilnahme an Kaderlehrgängen
- Teilnahme an mindestens 2 Landesturnieren jährlich
- Teilnahme an den Bundessichtungsturnieren in Backnang und Duisburg/Bottrop
- positive Einstellung zum Wettkampfsport
- Erarbeitung Grundkampfkonzeption (GKKZ)
Kaderabzeichen
- Nach Erlangen des Kaderabzeichens weiter die Kriterien einhalten.
- Die Bezirkskaderabzeichen werden durch die Bezirkstrainer vergeben.
- Das Kaderabzeichen darf bei allen Veranstaltungen getragen werden.
U 18 (Landeskader, D-Kader)
Persönliches
- Positive Einstellung zum Leistungssport
- Erarbeitung einer individuellen Kampfkonzeption (IKKZ) (ausgefüllter Vordruck)
- Trainingsdokumentation bei Dokume
- Zusammenarbeit mit Heim-, Stützpunkt- und Landestrainer
- gesunde Ernährung
- Antidopingerklärung
Training
- tägliches Training (Vereins-, Stützpunkttraining - Judo, Kraft, Konditions-, Koordinationstraining)
Technik des Monats
Krafttraining
- Teilnahme am Stützpunkttraining eines Landesleistungsstützpunktes (1-2 mal wöchentlich)
- regelmäßige Teilnahme am Vereinstraining
- Teilnahme an Landesrandoris
- Teilnahme an Kaderlehrgängen
Erfolge
- sportliche Erfolge (mindestens 2 Medaillen) auf Landesebene (1 x Westdeutsche Meisterschaft)
- Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften
- und sportlicher Erfolg auf Bundesebene (Platzierung 1-7 bei DEM, EC Berlin, Bremen/Bad Blankenburg U18, Platz 1-5 Bundessichtungsturnier U17 Bamberg/Halle/Herne/Holzwickede, 1. Platz Internationales Turnier Leverkusen
Kaderabzeichen
- Nach Erlangen des Kaderabzeichens weiter die Kriterien einhalten
- Das Kaderabzeichen darf bei allen Veranstaltungen getragen werden.
- U 15-Judokas dürfen im ersten Jahr U 18 das Bezirkskaderabzeichen noch tragen.
- Die Kaderabzeichen werden durch die Landestrainer vergeben.
U 21 (Landeskader, D-Kader)
Persönliches
- Positive Einstellung zum Leistungssport (Wille, Motivation, Disziplin, Eigeninitiative, Zielorientierung)
- Führung einer Trainingsdokumentation bei Dokume
- Intensive Zusammenarbeit mit Heim-, Stützpunkt- und Landestrainer
- Durchführung und Dokumentation eines Krafttraining- und Konditionsplans bei Dokume
- gesunde, ausgewogene und leistungssportorientierte Ernährung über das ganze Jahr
- Antidopingerklärung abgeben
- Erweiterung der individuellen Kampfkonzeption (IKKZ)
Training
- Mindestens 8 Trainingseinheiten pro Woche (3-4 x Judo, 2 x Krafttraining nach Plan, 1-2 x Konditionstraining nach Plan, zusätzlich Koordinations- und Stabilisationstraining
- Teilnahme am Bundesstützpunkttraining in Köln (mindestens 1 x pro Woche) (Ausnahmen nur in Absprache mit dem zuständigen Landestrainer)
- zusätzliche Teilnahme am zugeordneten Landesleistungsstützpunkt (1-2 x pro Woche)
- regelmäßige Teilnahme an den Landes bzw. Gruppenrandoris
Erfolge
- Sportlicher Erfolg auf Bundesebene Platz 1-5 DEM, 1-7 EC Berlin, 1-7 Bremen/Bad Blankenburg U21, 1-5 Ranglistenturnier U21/M, 1-5 BOT Mannheim U20, 1.Platz Internationales Turnier Leverkusen
- 1. Jahr U 21 (Erfüllung der Kriterien U18 aus dem Vorjahr)
Schule/Beruf
- Planung der dualen Karriere
- sportfreundliche Schule, Teil- und Vollzeitinternate
- nach Schulabschluss Orientierung zum BLZ Köln
Kaderabzeichen
- Die Kaderabzeichen werden durch den zuständigen Landestrainer vergeben.
- Das vergebene Kaderabzeichen darf bei allen U 21- und Erwachsenen-Maßnahmen getragen werden, vorausgesetzt, es handelt sich um einen Einsatz für den NWJV.
- Beim Altersklassenwechsel von der U 18 in die U 21 darf das NWJV-Kaderabzeichen bei Maßnahmen getragen werden. Jedoch müssen die Judokas im ersten Jahr U 21 die Kaderkriterien der U 21 erfüllen, um das Kaderabzeichen im folgenden Jahr weiterhin tragen zu dürfen.
Anmerkungen:
- Sollte aus der Sicht der Landestrainer ein (eine) Judoka aus schwerwiegenden Gründen kein Kaderabzeichen verdienen (z.B. bei nicht geeignetem Persönlichkeitsprofil, Verstöße, verbandsschädigendes Verhalten etc.) ist dies der Verbandsjugendleitung und dem Leistungssportadministrator mitzuteilen und zu begründen. Die abschließende Entscheidung wird gemeinsam getroffen.
- Athleten können einen Antrag stellen (pdf-Datei / 65 KB)
© NWJV 09.10.2019