Prävention sexualisierter Gewalt
Das Thema sexualisierte Gewalt ist auch im Sport ein wichtiges Querschnittsthema. Der Nordrhein-Westfälische Judo-Verband hat sich mit dem Thema befasst und hierzu Konzepte und Strukturen geschaffen.
Judo zählt für viele Kinder und Jugendliche zu einer beliebten Freizeitbeschäftigung. Sie sind in unseren Vereinen sehr aktiv und werden von engagierten Trainern und Übungsleitern betreut. Dabei entsteht emotionale Nähe und die Betonung der Körperlichkeit beim Kämpfen. Das macht Judo zu einer potenziellen Täter und Täterinnen attraktiv und es kann zu Grenzüberschreitungen und Missbrauch kommen.
Jeder Verein, der sich mit dem Thema auseinander setzt, macht einen großen Schritt für die Sicherheit seiner Kinder und Jugendlichen. Das Thema "sexualisierte Gewalt im Sport" sollte in keinem Verein tabuisiert werden. Ein sicherer, transparenter Umgang mit dem Thema gibt den Verein Stärke und Struktur, wenn es in diesem zu Übergriffen kommen sollte.
Weitere Informationen, Konzepte und Handlungsleitfäden
Handlungsansätze zum Umgang des NWJV und seiner Sportjugend mit dem Thema „Sexualisierte Gewalt im Sport“. Der NWJV und seine Sportjugend als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe sprechen sich entschieden gegen jegliche Gewalt im Sport aus.
Das „Kindeswohl im Judo“ ist in der Arbeit des NWJV verankert und das Schutzkonzept vom Vorstand am XXX verabschiedet und offiziell beschlossen worden.
Der NWJV verpflichtet sich insbesondere zu folgenden Schritten:
Schritt 1 – Respekt und gewaltfreie Atmosphäre beim NWJV
Die eigene Handlungsweise wird in Bezug auf Leben einer gewaltfreienAtmosphäresowie der Umsetzung eines respektvollen Umganges und der regelmäßigen Thematisierung des Kinder- und Jugendschutzes, sowie unserer Judo-Werte in den Ressorts, Gremien und in Arbeitskreisen, hinterfragt.
Schritt 2 – Information und Beratung
Als Verband der Judovereine und Judoabteilungen in NRW sieht sich der NWJV als Unterstützer und Informationsgeber zu Fragen der Prävention und Intervention und erklärt sich zur Weitergabe und Nutzung von Informationsmaterialien und Schulungsmodulen des LSB NRW bereit.
Schritt 3 – Kinder stärken
Kinder und Jugendliche werden durch Aufklärung und Beteiligung in ihren Kinder- und Persönlichkeitsrechten gestärkt und geschützt. Auf Freizeiten (bspw. das Talentcamp und die Sommerschule) und in weiteren Programmen für Kinder- und Jugendliche wird für Möglichkeiten der Mitbestimmung und für ein Beschwerdemanagement gesorgt.
Schritt 4 - Anforderungen und der Ehrenkodex für NWJV-Mitarbeiter/-innen
Der Ehrenkodex wird durch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport (Ehrenamt, Honorarkräfte), die Mädchen und Jungen sowie junge Frauen und junge Männer betreuen oder qualifizieren oder zukünftig betreuen oder qualifizieren wollen, unterzeichnet.
Schritt 5 – Vernetzung und Erstellung eines Handlungsleitfadens
Der NWJV vernetzt sich mit Institutionen zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt vor Ort (Kinderschutzbund NRW, Landessportbund NRW) und entwickelt Handlungsansätze zur Prävention.
Schritt 6 – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt als Lehrgangsinhalt
In den Grundausbildungen (z.B. Juniormanager und Trainer C) wird das Thema vom NWJV verpflichtend umgesetzt sowie als separates Fortbildungsmodul seinen Mitgliedern angeboten.
Schritt 7 – Vorgehen im „Konflikt – und Verdachtsfall“
Die hauptberuflichen Kräfte sowie Honorarkräfte und alle ehrenamtlich Tätigen werden aufgerufen, einzugreifen, wenn im Umfeld des Judo-Sports gegen den Ehrenkodex verstoßen wird. Im „Konflikt- und Verdachtsfall“ wird professionelle Unterstützung hinzugezogen und die Ansprechpartner auf Leitungsebene werden informiert. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
Schritt 8 - Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII
Das erweiterte Führungszeugnis wird in regelmäßigen Abständen von hauptberuflichen, ehrenamtlichen und freiwillig Engagierten des Verbandes vorgelegt. Personen, die einschlägig vorbestraft nach §72a SGB VIII sind, werden unmittelbar von ihrer Tätigkeit ausgeschlossen.
Schritt 9 – Ansprechpartner im NWJV
Den Mitgliedern des NWJV stehen Ansprechpartner im Verband zur Verfügung. Diese sind bei Fragen und Probleme zum Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt ansprechbar.
Der Nordrheinwestfälische Judo-Verband und seine Sportjugend arbeiten vernetzt im Qualitätszirkel Kindeswohl nach § 8a SGB VIII. Der NWJV stellt sich hinter das 10-Punkte Aktionsprogramm des Landessportbundes NRW und der Sportjugend NRW zur Prävention und Interventionund unterstützt die Hervorhebung besonders achtsamer Sportvereine.
Alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Verbandes, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sind verpflichtet, in einem 5-jährigen Rhythmus ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Sie erhalten Unterstützung bei der Beantragung.
Die Notwendigkeit, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, ist abhängig von der Art, Intensität und Dauer des Kontaktes mit Kindern und Jugendlichen bei der Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung, Ausbildung und anderer vergleichbaren Kontakte. Folgende Personenkreise (Haupt-, Neben- und Ehrenamtliche sowie Honorarkräfte) haben das erweiterte Führungszeugnis beim NWJV vorzulegen:
Bereich | Personen: | Verantwortung |
Strukturen |
| NWJV |
Lehrwesen |
| NWJV (Ressort Lehrwesen) |
Leistungs- und Wettkampfsport |
| NWJV (Ressort Jugend) |
Jugend |
| NWJV (Ressort Jugend) |
Lizenzwesen |
| NWJV (Ressort Lehrwesen) |
Vereinssport |
| Jeder Verein ist für die Prüfung seiner eingesetzten Mitarbeiter*innen verantwortlich |
Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis erfolgt vor der Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren. Das Ausstellungsdatum des erweiterten Führungszeugnisses darf bei Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein.
Achtung: Bei begründeten Zweifeln an der Straffreiheit einer Person, ist das erweiterte Führungszeugnis sofort erneut anzufordern, unabhängig vom Zeitraum.
Checkliste für Funktionäre und Funktionärinnen zur Vorlage im Verband!
Der Landessportbund NRW gilt seit langem als führend bei der Entwicklung und Umsetzung von präventiven Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Sport.
Im Rahmen seiner Kampagne „Schweigen schützt die Falschen“ gibt er Sportverbänden und Stadt- und Kreissportbünden konkrete Hilfestellung, um
- das Thema zu enttabuisieren
- präventiv tätig zu werden
- und in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu erhalten und damit handlungsfähig zu sein
Materialien
Handlungsleitfaden für Vereine
Im Verdachtsfall sollte niemals auf eigene Faust eine Intervention oder Aufklärung der Umstände erfolgen. Holen Sie sich im jeden Fall professionelle Hilfe. Im folgenden finden Sie einige Anlaufstellen:
Nordrhein-Westfälischer Judo-Verband
Jugend
weiblich: Carina Hagen, Tel.: 0203 7381-625
männlich: Simon Schilde
Erwachsene
Frauen: Binke Hamdan
Männer: Frank Räther
Landessportbund NRW
Dorota Sahne
Tel. 0203 7381 -847
E-Mail: Dorota.Sahle@lsb.nrw
Deutscher Kinderschutzbund
Kontaktdaten der Orts- und Kreisverbände unter www.kinderschutzbund-nrw.de
Kinder- und Jugendtelefon
(Nummer gegen Kummer e.v.)
Tel. 0800 1110550
Jugendschutzstelle für Jungen und Mädchen
www.jugend.bke-beratung.de (anonyme Internetberatung)
Jugendamt der Stadt, sowie Gleichstellungsstelle der Stadt
Bundesweites Hilfetelefon "sexueller Missbrauch"
Ein Angebot des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
Tel. 0800 22 55 530
Handlungsleitfaden Safe Sport
Der Handlungsleitfaden Safe Sport richtet sich an Sportvereine und behandelt insbesondere die Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt. Er verfolgt den Anspruch, den Ansprechpersonen und Verantwortlichen im Sportverein mehr Handlungssicherheit in Bezug auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu geben.
Einsatz des Ehrenkodex
Handlungsanleitung zum Einsatz des Ehrenkodex
Ehrenkodex des DOSB / der dsj (pdf); (word)
Übersetzung des Ehrenkodex in verschiedene Sprachen: arabisch, chinesisch, englisch, französisch, japanisch, polnisch, russisch
Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis
Seit dem 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Insbesondere die Änderungen von §72a im SGB VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und Jugendsports. Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen mit den freien Trägern (dies können auch Sportvereine sein) Regelungen für die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen (erwFZ) treffen.
Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis einer Person stellt einen wichtigen Baustein innerhalb eines Schutzkonzeptes eines Sportvereinsdar. Es bietet für sich alleine gesehen allerdings keine allumfassende Garantie für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und sollte daher von weiteren Maßnahmen begleitet werden.
Um Sportvereine dabei zu unterstützen, stellt die Deutsche Sportjugend gemeinsam mit der Deutschen Sporthochschule Köln im Projekt Schutzkonzepte im Ehrenamt einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis in Sportvereinen zur Verfügung. Darin sind alle notwendigen Hintergrundinformationen, sowie Umsetzungshinweise zur Beantragung und Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses sowie Mustervorlagen enthalten.
Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses
Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtlich Tätige im Sportverein sowie für Freiwilligendienstleistende per Gesetz gebührenfrei. Die Bestätigung des Sportvereins/-verbands muss dazu vorliegen:
Muster der Bestätigung des Sportvereins zur Vorlage bei der Meldebehörde
Einsichtnahme und Dokumentation des erweiterten Führungszeugnisses
Das erweiterte Führungszeugnis darf von den Verantwortlichen im Sportverein/-verband nur eingesehen, aber nicht abgeheftet werden. Die Einsicht sollte dokumentiert und archiviert werden:
Muster zur Dokumentation der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse
Hinweise zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis
Muster zur Verpflichtung auf vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten