erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Verband
Checkliste für Funktionäre zur Vorlage beim NWJV
Alle hauptberuflichen, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Funktionäre des Verbandes sind verpflichtet, regelmäßig bestimmte Dokumente vorzulegen. Um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, hilft folgende Checkliste:
1. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Muss mind. alle 5 Jahre vorgelegt werden.
- Das Führungszeugnis darf bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein.
- Antrag auf Gebührenbefreiung kann beim NWJV per Mail an Carina.Hagen@nwjv.de eingeholt werden. Angaben: Vor-und Nachname, Anschrift.
2. Ehrenkodex (Download)
- Muss einmalig unterzeichnet und eingereicht werden.
- Beinhaltet die Verpflichtung, die Werte und Normen des Verbandes zu respektieren und einzuhalten.
- Mit der Unterschrift erklärt die Person, dass sie das Rechte- und Schutzkonzept des NWJV gelesen hat.
3. Einwilligung in die Datenverarbeitung (Download)
- Muss einmalig unterzeichnet und eingereicht werden.
- Bestätigt die Speicherung der Daten, wenn die Person langfristig für den NWJV tätig ist.
Diese Dokumente sind wichtig, um die Sicherheit und das Wohlergehen Schutzbefohlener im Verband zu gewährleisten und um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Es wird empfohlen, die Unterlagen rechtzeitig zu beantragen und zu aktualisieren, um Verzögerungen zu vermeiden.
Bei Rückfragen erreichen Sie:
Carina Hagen
Tel.: 0203 7381-625