Sporthelfer

Für die Ausbildung der Sporthelferinnen und Sporthelfer in NRW sind das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen und die Sportjugend im Landessportbund NRW e.V. in Kooperation mit den Bezirksregierungen zuständig. Durchgeführt wird die Ausbildung in der Regel von den Schulen und ist in vier Schwerpunkten unterteilt:

  1. Personen und Gruppen
  2. Bewegungs- und Sportangebote erleben und sich damit auseinander setzen
  3. Beteiligung bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Angeboten
  4. Schule und Sportverein bzw. organisierter Sport

Ein wesentliches Ziel der SH-Ausbildung ist die Verknüpfung von Schul- und Vereinssport. Für Jugendliche, die bisher nicht im Vereinssport eingebunden sind, sollen bereits in der Ausbildung Kontakte zu ortsansässigen Vereinen geknüpft werden. Dies kann frühzeitig über kleine Aufgaben, wie die Recherche von Sportangeboten für Jugendliche oder Hospitationen, umgesetzt werden.